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Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 500 Kilowatt (kW) und einer Einspeiseleistung von über 270 kW benötigen für die Betriebserlaubnis ein Anlagenzertifikat.
Das Zertifikat wird nach Anlagenleistung in 2 Typen unterteilt, in Typ A und in Typ B.
- Das Anlagenzertifikat Typ B ist bei Anlagenleistung bis 950 kW erforderlich.
- Das Anlagenzertifikat Typ A ist für Erzeugungsanlagen größer 950 kW erforderlich.
Die Zertifikate werden von einem unabhängigen Zertifizierer ausgestellt und bescheinigt dem Netzbetreiber eine regelkonforme Planung der Anlage. Bei der Anlagenzertifizierung handelt es sich um eine projektspezifische Bewertung, ob an einem Netzverknüpfungspunkt die Erzeugungsanlage mit allen verwendeten Komponenten die Anforderungen für den Betrieb erfüllt.
Im zweiten Schritt wird die Konformitätserklärung erstellt. Sie stellt fest, dass die Erzeugungsanlage konform zum Anlagenzertifikat betrieben wird. Die FM arbeitet Hand in Hand mit verschiedenen Zertifizierern.
Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Sie bei diesem Prozess erfolgreich unterstützen.