Direktvermarktung


Direktvermarktung 

Seit dem 1.Januar 2016 müssen neu errichtete PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW ihren erzeugten Strom direkt vermarkten

(§21 EEG 2017).

Ihr Strom wird über das Marktprämienmodell an der Strombörse gleichberechtigt neben konventionell erzeugtem Strom gehandelt und zum selben Marktpreis verkauft.

In Zusammenarbeit mit unseren Dienstleistern schaffen wir die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung Ihres PV-Stromes und nehmen die Anlage in Betrieb.


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